Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

SONDERMELDUNG:

BaFin veröffentlicht Merkblatt zu Nachhaltigkeitsrisiken

Der Entwurf der BaFin kam seinerzeit sehr plötzlich, und nun präsentiert die Anstalt kurz vor Weihnachten ihr fertiges ESG-Merkblatt. Jüngst also erst Fortschritte bei der EU-Taxonomie, nun das Bafin-Merkblatt – fest steht, dass die ESG-Regulierung offenbar nicht an Fahrt verliert, im Gegenteil.

 

Ende September hatte die BaFin den Entwurf des Merkblatts zur Konsultation gestellt. Abgesehen von gewissen Unschärfen war die Reaktion des Parketts im Wesentlichen positiv.

 

Das Merkblatt richtet sich an alle von der BaFin beaufsichtigten Kreditinstitute, Versicherer, KVG Pensionskassen und -fonds sowie an Finanzdienstleistungsinstitute.

 

Die BaFin in Frankfurt am Main. Foto: Kai Hartmann.

Wie die Anstalt erläutert, sind die im Merkblatt aufgezeigten Grundsätze und Prozesse als sinnvolle, aber unverbindliche Verfahrensweisen (Good-Practice-Ansätze) zu verstehen, an denen sich die Unternehmen orientieren können, wenn sie die Nachhaltigkeitsrisiken unternehmensindividuell behandeln.

 

Dabei übt sich die deutsche Aufsicht offenbar in wohlwollender Zurückhaltung. Jedenfalls betont die Bafin ausdrücklich, dass sie nicht das Ziel verfolge, konkrete Prüfungsanforderungen zu formulieren.

 

Das Merkblatt bestimmt den Begriff Nachhaltigkeit im Sinne von ESG (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) und geht auf physische und transitorische Risiken ein, die als Faktoren der bestehenden Risikoarten zunehmende Wirkung entfalten können, erläutert die Anstalt weiter. „Wir erwarten, dass die beaufsichtigten Unternehmen sich mit den entsprechenden Risiken strategisch auseinandersetzen“, mahnt Frank Pierschel, Chief Sustainable Finance Officer der BaFin.

 

Risikomanagement zentraler Punkt

 

Das Merkblatt beschreibt ausführlich mögliche Risikoidentifikations-, -steuerungs- und -controllingprozesse sowie klassische Methoden und Verfahren in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken. Die Bafin hat sich dabei an der Struktur der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), der Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) und der Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk) orientiert.

 

Im Weiteren befasst sich das Merkblatt mit Stresstests einschließlich Szenarioanalysen – mit Fokus auf unternehmensindividuellen Tests. Dabei werden auch Transitionsszenarien und Auswirkungsszenarien beschrieben. Externe Stresstests werden hingegen nicht behandelt.

 

First Mover BaFin

 

Felix Hufeld demonstriert Obacht: „Wir haben das Merkblatt als nicht rechtsverbindlich angelegt“, so sein Kommentar. Hintergedanke sei, dass derzeit ein Lernprozess stattfinde – für die Aufsicht wie für die beaufsichtigten Unternehmen. „Für uns als Aufsicht war aber wichtig, dass die Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsrisiken schon jetzt angemessen steuern und dabei die Chancen dieser Entwicklung nutzen können“, so der BaFin-Präsident weiter.

 

Aus genau diesem Grund habe sich die Anstalt auch veranlasst gesehen, die Dinge frühzeitig in die Hand zu nehmen – wohlwissend, dass der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken nach internationalen Lösungen verlangt: „Wir haben schon jetzt Erwartungen formuliert, die sicher in ähnlicher Form via Brüssel in den nächsten Jahren verbindlich gemacht werden“, sagt Hufeld, und gibt sich zurückhaltend diplomatisch: „Möglicherweise dient unser Ansatz ja als Anregung.“

 

Die Bafin als First Mover im Prozess der Entwicklung der europäischen Regulierung? Da kann man sich als institutioneller Pensions-Investor wohl Schlimmeres vorstellen. Jedenfalls wird im Januar eine englische Übersetzung des Merkblatts erscheinen.

 

Das Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken der BaFin findet sich hier.

 

Mehr dazu im neuen Jahr auf LEITERbAV.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.