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14. November 2013, Bonn:

BaFin informiert über Solvency II

Am 14. November 2013, von 9.30 bis 16.00 Uhr, hält die BaFin in Bonn die Informationsveranstaltung „Weitere Schritte auf dem Weg zu Solvency II“ ab. Themen sind unter anderem der Stand der Umsetzung des Regimes und die Rolle der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA. Die Liste der Referenten ist hochkarätig.

Vortragen werden unter anderen BaFin-Exekutivdirektor Felix Hufeld, EIOPA-Präsident Gabriel Bernardino sowie Axel Wehling von der GDV-Hauptgeschäftsführung.

Die Teilnahme ist kostenlos. Vertreter von Versicherern und Branchenverbände können sich hier anmelden.

Verfolgt man die Verlautbarungen insbesondere der EIOPA, scheint der Ehrgeiz der Behörde wie vermutlich auch der Europäischen Kommission, über den Holistischen Bilanzansatz beizeiten ein an Solvency II angelehntes Eigenkapitalregime auch für Einrichtungen der bAV durchzusetzen, nur aufgeschoben sein. Der Durchführungsweg Direktversicherung dürfte – da die Versicherer ihre Bestände kaum komplett trennen werden – ohnehin weitestgehend unmittelbar von Solvency II betroffen sein. Insofern kann die BaFin-Veranstaltung auch für EbAV-Vertreter erhellend sein.

Auch der GDV tritt mit einer Veranstaltung zu dem Thema an: Bereits am 28. Oktober findet die „10. Internationale Solvency II-Konferenz“ in Berlin statt. „Im Fokus der Konferenz werden die Fortschritte bei Omnibus II, Implementierungsfragen und die EIOPA-Leitlinien zur Vorbereitung auf Solvency II stehen,“ heißt es beim GDV. Weitere Informationen finden sich hier.

 

Erste Überlegungen zu einem Regime in der Art von Solvency II kamen Ende der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts auf. Nachdem man derzeit von einem Inkrafttreten nicht vor 2017 ausgehen kann, rechnete die Zeitschrift für Versicherungswesen (Ausgabe 15, 2013) jüngst vor, dass angesichts der angestrebten Übergangsfristen es bis Ende der 20er oder gar Anfang der 30er Jahre (dieses Jahrhunderts) dauern kann, bis alle Versicherungsverträge in Europa Solvency II unterworfen sein werden.

Die hier angekündigten Veranstaltungen dürfte zumindest nicht die allerletzte ihrer Art sein.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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