Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Studie:

Auch mal in die Ferne schweifen …

denn das Gute liegt zwar nah, aber nicht flächendeckend. Jedenfalls hat ein international tätiger Consultant sich die Erfolgsfaktoren anderer Staaten angesehen, in denen das betriebliche Pensionswesen eine große Rolle spielt. Bleibt am Ende nur Hoffnung?


Deutschland im Jahre 2021, zweite Säule, bAV: Einerseits ist viel erreicht worden, und besonders in der Großindustrie gibt es allen Makro-Schwierigkeiten zum Trotz – Niedrigzins, Regulierung, Pandemie, Globalisierungsdruck, schwierige Kapitalmärkte, unstetige Politik und Gesetzgebung etc. – kraftvolle bAV-Einrichtungen, die keinen internationalen Vergleich scheuen müssen.

 

Andererseits ist Teil der Wahrheit, dass gerade in der Breite, namentlich bei KMU, noch viel zu tun ist. Nun hat der Consultant Aon, ohnehin international tätig, in acht mit Deutschland vergleichbaren Ländern bAV-Modelle untersucht, die er für flexibel, effizient und mit schlanken Strukturen fit genug für die moderne Arbeitswelt hält.

 

Technik: Opt-out und Portabilität

 

So gelingt in Großbritannien bspw. durch ein Opt-out-System eine hohe Beteiligung von Arbeitnehmern (91%) an der bAV, vermeldet Aon, unkomplizierte Teilnahmeoptionen und einfache Standardlösungen machen es möglich. „Lebensnah und zugänglich zugleich“, so die Studie, zeigen sich Fähigkeiten zur Portabilität und nennt namentlich die Schweiz, die Niederlande und die USA, die hier weitaus fortschrittlicher aufgestellt seien als Deutschland.

 

Freedom statt Garantien 

 

Auch auf Niedrigzinsphasen und demographische Entwicklungen haben laut Aon andere Länder schneller reagiert, beispielsweise mit Wegfall von Zinsgarantien. Im Gegenzug werden z.B. in Großbritannien, Frankreich und den USA Arbeitnehmern vielfältige Wahlmöglichkeiten der Geldanlage geboten, die dem jeweiligen Sicherheitsbedürfnis respektive dem Wunsch nach höheren Renditen Rechnung tragen. Mehr Flexibilität erweist sich generell als teilnahmefördernd, sowohl bei den Auszahlungsformen als auch bei Beitragshöhen, die individuellen Lebensphasen angepasst werden können, so ein Ergebnis der Studie.

 

Sollte man sich auch im Alter leisten können. Foto: Baz.

 

Umfassende Besitzstandsregelungen wie in Deutschland findet die Studie woanders selten. So sind in den Niederlanden für künftige Dienstzeiten ab 2026 nur noch CDC-Pensionspläne zulässig, das althergebrachte DB dagegen nicht mehr. „In Deutschland können hingegen einmal getroffene Regelungen auch für künftige Dienstzeiten kaum noch geändert werden“, bemängeln die Autoren.

 

Zwischen Pause und Dschungel

 

Carsten Hölscher, Aon.

Bei der Betrachtung der Länder haben wir nicht die eine Blaupause für Deutschland gefunden, die einfach kopiert werden könnte. Jedes Land braucht seine eigenen Lösungen“, kommentiert Carsten Hölscher, Partner bei Aon, „uns kommt es darauf an, gangbare Wege aus dem bAV-Dschungel zu zeigen, die sich in vergleichbaren Ländern bereits bewährt haben.“

 

Deutschland brauche dringend einen arbeitsrechtlichen Rahmen, der die Anpassung der bAV-Modelle an aktuelle Entwicklungen wie Niedrigzins und Demographie zulässt, so der Aon-Jurist weiter. Die Studie zeige, dass z.B. der Wegfall von Garantien in vielen Fällen Vorteile für die Arbeitnehmer bringe. Darüber hinaus müsse auf vielen Ebenen Komplexität abgebaut werden, um bAV für alle zugänglicher zu machen (in diesen Monaten und Jahren ist hierzulande wohl eher das Gegenteil der Fall). O-Ton:

 

Steuer- bzw. beitragsrechtliche Regelungen sollten einheitlichen Definitionen und Frei- grenzen unterliegen. Komplexe Regelungen, die einzig den Zweck einer politischen Kompromisslösung in sich tragen (Stichwort: Freigrenze zur Reduzierung der Doppelverbeitragung zur Kranken- und Pflegeversicherung), sind kontraproduktiv.“

 

Aber Deutschland hat doch immerhin das Sozialpartnermodell, das alles – und damit auch KMU – pure DC bietet. Hierzu heißt es in der Studie wenig optimistisch:

 

Es fehlt in Deutschland eine einfache Standardlösung, die insbesondere kleineren Unternehmen zur Finanzierung einer bAV zur Verfügung steht. Der bisherige Versuch, eine Lösung über eine gemeinsame Versorgungseinrichtung der Tarifvertragspartner zu schaffen, hat bislang nicht funktioniert, weil sie zu stark auf einer Tarifvertragszugehörigkeit aufbaut. Zudem haben die Tarifvertragsparteien solche Einrichtungen nicht geschaffen.“

 

Und wo steht sie nun nach Meinung der Autoren, die deutsche bAV im Vergleich zu den untersuchten acht Staaten? Daran lässt die Grafik keinen Zweifel:

Quelle: Aon. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

 

Wir hoffen, dass die nächste Bundesregierung den politischen Mut aufbringen wird, auch Veränderungen auf den Weg zu bringen, die auf den ersten Blick unpopulär erscheinen.“ so Hölscher weiter.

 

Nun, man sollte die Hoffnung nie aufgeben, und bekanntlich stirbt diese ja zuletzt, doch zumindest in der LbAV-Redaktion liegt sie längst auf der Intensivstation. Das war vor der Bundestagswahl so und gilt nach dieser nicht minder.

 

Zur Studie

 

Untersucht wurde von Aon die bAV in Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz und den USA (die LbAV-Redaktion hätte sich zusätzlich Australien und Dänemark gewünscht). Die Pensionssysteme der Staaten wurden nach vier Aspekten bewertet, bei denen vermutlich der größte Handlungsbedarf besteht: Zukunftsorientierung, Flexibilität, Schlankheit der Strukturen und Effizienz.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.