Soeben hat die Bundesregierung die Besetzung der Alterssicherungskommission bekannt gegeben, die nun ihre Arbeit aufnehmen wird. Eines ihrer Aufgabenfelder ist bekanntlich die bAV. Spektakuläre oder überaus prominente Nominierungen sind ausgeblieben, doch zwei Namen verdienen besondere Erwähnung. Und noch etwas kam heute aus Berlin.
Das Bundeskabinett hat heute den vom BMAS vorgelegten Einsetzungsbeschluss für eine Alterssicherungskommission gefasst. Das hat das Ministerium heute Vormittag mitgeteilt.
Wie schon vor einigen Tagen bekannt gegeben, wird die Kommission von den zwei Vorsitzenden Prof. Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise geführt. Die weiteren eben bekannt gegebenen Mitglieder sind die drei stellvertretenden Vorsitzenden aus den Reihen des Deutschen Bundestags, nämlich Annika Klose (SPD), Florian Dorn (CSU) und Pascal Reddig (CDU).
Dazu kommen acht wissenschaftliche Mitglieder, als da wären Prof. Peter Bofinger (Uni Würzburg), Prof. Tabea Bucher-Koenen (ZEW Uni Mannheim), Prof. Georg Cremer (ehem. Caritas), Prof. Camille Logeay (HTW Berlin), Monika Queisser (OECD), Prof. Jörg Rocholl (ESMT Berlin), Prof. Silke Übelmesser (Uni Jena) sowie Prof. Martin Werding (Ruhr-Uni Bochum).
Bofinger versus Werding
Dass die Bundesregierung hier absolute Fachleute gewonnen hat, daran kann kein Zweifel bestehen. Jedoch bis auf zwei Namen sind sie in Sachen bAV zumindest für die P●I–Redaktion unbeschriebene Blätter. Allerdings ist die bAV ja auch nur ein vermutlich eher kleinerer Aspekt im Aufgabenspektrum der Kommission.
Die zwei Namen, die für die Redaktion herausstechen sind jedenfalls Peter Bofinger und Martin Werding. Ersterem tritt man wohl nicht zu nahe, wenn man seinen volkswirtschaftlichen Blick auf die Welt als keynesianisch-nachfrageorientiert und staatsregulatorisch identifiziert. Jedenfalls sollte es nicht wundern, wenn Bofinger in der Kommission seine Stimme erhebt für noch mehr Steuerzuschüsse, noch mehr Schulden, noch mehr Haltelinien, noch mehr Verbeitragung (Stichwort alle sieben Einkunftsarten), noch mehr Umlagen, noch mehr Garantien, noch mehr Arbeitgeberbelastungen und -verpflichtungen etc., und wenig eintritt für die Notwendigkeit, Vorsorge-Lösungen attraktiv zu gestalten, für die Notwendigkeit, den Menschen ihren fairen Anteil an den Real Asset auf diesem Planeten zu verschaffen, und für die Notwendigkeit einer starken und für alle attraktiven bAV überhaupt. Wenn Sie Bofinger nicht kennen, stellen Sie sich einfach Prof. Marcel Fratzscher vor. Beide gleichen sich in ihrer Weltanschauung, nur dass der eine häufiger in Talkshows sitzt und lustigere Ideen hat.
Und Werding? Aufgeschlossen gegenüber der bAV, sich völlig im Klaren der brutalen Defizite der gRV und sich der Rolle von Real Assets in der Altersvorsorge bewusst. Immerhin.

Indes: Dass die für die Bundesregierung reichlich unbequeme Prof. Monika Grimm nicht berufen wurde, ist ebenso bedauerlich wie wenig überraschend. Und wer wirklich fehlt, wissen wir hier alle nur zu gut:

Zeitplan: Im Januar geht’s los
Ministerin Bärbel Bas (SPD) kommentierte: „Nach einem Leben voller Arbeit im Alter gut abgesichert zu sein, ist das Kernversprechen des Sozialstaats und eine wesentliche Grundlage für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Umso wichtiger ist es, dass die Alterssicherung tragfähig, solide und belastbar ist und dies auch in Zukunft bleibt. Die Frage, in welcher Weise hierfür Anpassungen an den drei Säulen der Altersvorsorge erfolgen müssen und wie diese auch langfristig im Gleichgewicht gehalten werden können, wird nun von einer Alterssicherungskommission diskutiert werden.“
Die DRV Bund nimmt als Sachverständige an allen Sitzungen teil. Die Kommission soll sich „mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung sowie der Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen und privaten Altersvorsorge befassen.“ Und: „Sie wird dabei auf die bereits von der Bundesregierung eingeleiteten Reformmaßnahmen aufsetzen.“
Die Kommission wird im Januar 2026 ihre Arbeit aufnehmen und zum Ende QII Vorschläge für Reformen in der Alterssicherung vorlegen, so das Ministerium.
Fazit von PENSIONS●INDUSTRIES
Wer mag, kann bei den Nominierungen „Mottenkiste trifft auf Moderne“ hineininterpretieren. Dazu kommt, dass die Mitglieder aus den Fraktionen von SPD und Union sicher ein wachsames Auge auf die Arbeit der Kommission haben werden. Im Übrigen sei daran erinnert, dass bspw. die aba mit Recht kritisiert hat, dass mit der jüngsten Rentenreform im Bundestag (einschließlich BRSG 2.0) sowie der schnellen Vorlage des RefE zum Altersvorsorgedepot diese Kommission in ihren Spielräumen schon erheblich eingeschränkt worden ist.
Hinzu kommt der (hier schon allzu oft diskutierte) Druck des Niedergangs, der auf Deutschland und der Bundesregierung auf praktisch allen Politikfeldern lastet – demographischer Zusammenbruch, De-Industrialisierung und fiskalische Überdehnung sind nur die wichtigsten – und der die Handlungsfähigkeit erheblich einschränkt. Was sollten wir auf diesem Parkett also von der Kommission erwarten? Von ihren Ergebnissen und von dem, was die Politik daraus für das betriebliche Pensionswesen macht? Richtig: gar nichts.
Noch etwas heute aus Berlin
Zum Schluss noch etwas aus dem Kabinett. Dieses hat heute morgen den RefE des Altersvorsorgereformgesetzes und die Eckpunkte zur Umsetzung der Frühstart-Rente beschlossen. Im Einzelnen:
Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben wird als neue Produktkategorie eingeführt. Daneben weiterhin Garantieprodukte mit 80% oder 100% der gezahlten Beiträge.
Starre Grundzulage von 175 Euro wird von einer zum Beitrag proportionalen Zulage bis zu 480 Euro abgelöst. Für jeden eingezahlten Euro bis 1.200 Euro staatlicher Zuschuss von 30 Cent als Grundzulage. Für weitere bis zu 600 Euro 20 Cent pro Euro. Maximal geförderter Eigenbeitrag somit 1.800 Euro p.a.. Grundzulage für Eigenbeiträge bis 1.200 Euro ab 2029 jährlich auf 35 Cent pro Euro erhöht.
Anbieter müssen ein Standardprodukt oder das eines kooperierenden Anbieters anbieten. Die Abschluss- und Vertriebskosten auf die gesamte Laufzeit verteilt.
Flexiblere Auszahlungsphase, da alternativ zur lebenslangen Leibrente langlaufende Auszahlungspläne (mind. bis 85) ohne Restkapitalverrentung zulässig.
Steuerliche Förderung über Zulagen mit hohen Förderquoten für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern wird beibehalten. Zudem bleibt der Sonderausgabenabzug.
Frühstart-Rente: individuelles Altersvorsorgedepot für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 mit garantiertem staatlichem Zuschuss von 10 Euro pro Monat. Die individuellen Depots werden an die neuen Angebote der privaten Altersvorsorge anknüpfen.
Für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche, deren Eltern kein Altersvorsorgedepot eröffnen, kollektive Anlagelösung. Ansprüche somit nicht abhängig von der elterlichen Entscheidung. Bei nachträglicher Depoteröffnung können die Mittel, die bisher in der Auffanglösung gelandet sind, auf den persönlichen Vertrag übertragen werden.
Das zur heutigen Headline anregende Kulturstück findet sich hier.
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