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Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Neues vom Frankfurter Westhafen:

All you need is Cash?

Sicher nicht. Aber im Falle eines Falles ist kein Cash auch keine Lösung – das gilt auch für EbAV. Jedenfalls hat die EIOPA in der Frage des Liquiditätsmanagements für EbAV den nächsten Schritt unternommen und eine Stellungnahme, eine ihrer zuweilen gefürchteten „Opinions“ veröffentlicht. Das Timing passt.

Dienstsitz der EIOPA in Frankfurt am Main.

Die EIOPA hat gestern ihre Opinion zur Aufsicht über das Liquiditätsrisikomanagement von IORPs bzw. EbAV veröffentlicht. Wie die Aufsicht mitteilt, zielen die in der Stellungnahme dargelegten Erwartungen darauf ab, die Überwachung, Bewertung und Steuerung von Liquiditätsrisiken zu verbessern, um die Stabilität der IORPs und des Finanzsystems insgesamt weiter zu stärken und den Schutz der Mitglieder und Berechtigten von Pensionsfonds zu verbessern.

Wie man im Frankfurter Westhafen weiter mitteilt, könnten Liquiditätsrisiken für IORPs durch einen plötzlichen Rückgang der Mittelzuflüsse (Beiträge und Kapitalerträge) oder durch stärkere Abflüsse (vorzeitige Auszahlungen) entstehen. Eine besondere Quelle für Liquiditätsrisiken seien Margin Calls und Nachschussforderungen bei Derivaten – z.B von IORPs zum Hedging von Zins- und Währungsrisiken genutzt.

Dass eine gewisse Liquidität für IORPs aller Art essentiell ist, liegt auf der Hand. Die EIOPA betont, dass hier ein angemessenes Management den Zwang vermeiden hilft, dass IORPs beiZahlungsfälligkeit (also v.a. Renten) Vermögenswerte mit hohen Abschlägen notverkaufen müssen. Solche Notverkäufe könnten Auswirkungen auf die Finanzmärkte und andere Finanzinstitute haben, mahnt die Behöre.

Cash goes Stresstest …

Die Opinion der EIOPA zielt nun darauf ab, die Aufsicht über das Liquiditätsrisikomanagement der IORPs zu verbessern. Sie legt Erwartungen an die nationalen Aufsichten fest, derartige Risiken von IORPa sowie deren Fähigkeit, diese Risiken zu steuern, zu überwachen und zu bewerten. Die Aufsichten, so die EIOPA, sollten außerdem von IORPs mit wesentlichen Liquiditätsrisiken verlangen, dass diese in das EbAV-Risikomanagement integriert werden. Daher sollten IORPs eingehende und ausgehende Cashflows einem Stresstest unterziehen und ausreichende Puffer an liquiden Vermögenswerten bilden, um unvorhergesehene Liquiditätsengpässe abzudecken.

was es schon tut

Zum Timing, und das passt irgendwie: Derzeit läuft bzw. lief der aktuelle EbAV-Stresstest der EIOPA, und dieser adressierte bekanntlich ausdrücklich Liquiditätsrisiken. Die Abgabefrist der teilnehmenden EbAV lief genau bis heute, dem 11. Juli. Die Ergebnisse dieses, des insg. fünften EbAV-Stresstests, wird die EIOPA im Dezember 2025 veröffentlichen

Bitte die Verhältnismäßigkeit wahren

Zurück zur aktuellen Opinion: Die EIOPA äußert außerdem etwas, das man nicht immer erwartet, wenn der europäische Regulierer – in welcher Form auch immer – aktiv wird, und das ist Rücksichtnahme auf nationale Begebenheiten.

Die Behörde schreibt: „Es bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den EbAV und ihren Liquiditätsrisiken in den verschiedenen Mitgliedstaaten. In Anbetracht dieser Unterschiede erwartet die EIOPA von den Aufsichten, dass sie die in der Stellungnahme formulierten Erwartungen risikobasiert und verhältnismäßig anwenden.“

Rechtlicher Hintergrund

Das EU-Dickicht ist nur Regulierungs-Fachleuten und -Praktikern vertraut. Der Autor gehört nicht dazu. Umso besser, dass die EIOPA in ihrer Mitteilung die europarechtlichen Grundlagen in ihrer Mitteilung selber darlegt:

Adressat der Opinion sind die in Art. 4 Abs. 2 der EIOPA-Verordnung definierten nationalen zuständigen Behörden, also BaFin & Co. Die EIOPA ist gem. Art. 29 Abs. 1 Buchstabe a ihrer Verordnung beauftragt, Opinions abzugeben, um eine einheitliche und wirksame Anwendung der Aufsichtspraxis in der gesamten EU zu fördern.

Petra Hielkema, EIOPA. Foto: De Nederlandsche Bank.

Im Einklang mit dieser Vorschrift gibt die EIOPA an, die potenziellen Kosten und Vorteile der aktuellen Opinion mittels Folgenabschätzung analysiert zu haben. Darüber hinaus wurde die Opinion zwischen dem Herbst 2024 einer öffentlichen Konsultation unterzogen. Der Opinion sind eine Folgenabschätzung, Statements zu den Antworten der Stakeholder und die Beschlüsse zu einzelnen Stakeholder-Kommentaren beigefügt. Sie findet sich hier.

Das zur heutigen Headline anregende Kulturstück findet sich hier.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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