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Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen


Fünffach-Konsultation der EU-Kommission (II):

Zwischen PEPP und Pensionsfondsrichtlinie

Auch die europäische Aufsichtsbehörde hat sich gegenüber der EU-Kommission geäußert, die bekanntlich um Input zu mehreren die Altersvorsorge betreffenden Regulierungsbaustellen gebeten hatte. Wirklich Bahnbrechendes scheint man am Frankfurter Westhafen aber nicht entwickelt zu haben. Und jetzt soll es ein Re-Branding richten?

Die EIOPA hat am Montag ihren von der Europäischen Kommission angeforderten technischen Beitrag zur Förderung der Entwicklung von Zusatzrenten im Rahmen ihrer Strategie für eine Spar- und Investitionsunion SIU vorgelegt. An der vorausgegangenen Konsultation der Kommission (nicht der EIOPA) hatte sich u.a. auch die aba beteiligt.

Petra Hielkema, EIOPA. Foto: De Nederlandsche Bank.

In ihrer Antwort unterbreitet die EIOPA nun eine Reihe von Vorschlägen zur Anpassung der EU-Regulierungs- und Aufsichtsrahmen für Zusatzrenten – die IORP-II-RL und die PEPP-VO – und betont dabei die Notwendigkeit eines guten Preis-Leistungs-Verhältnisses, eines Systems zur automatischen Anmeldung und einer verstärkten Aufsicht. Damit trage man sowohl den finanziellen Bedürfnissen der europäischen Bürger als auch der EU-Wirtschaft Rechnung und würde dazu beitragen, die Rentenversorgung auszuweiten, die Kosten zu senken, das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken und eine solide Aufsicht zu gewährleisten.“

Mehr Alternatives bitte

Bei der Überarbeitung der IORP-II-Richtlinie zielen die Vorschläge der EIOPA u.a. darauf ab, einen stärker risikobasierten Ansatz in die Prudent Person-Regel der IORP-II-RL aufzunehmen, um Investitionsmöglichkeiten in alternative Vermögenswerte zu fördern.

Der Name ist verbrannt

Bei der Überprüfung der PEPP-Verordnung zielen die Vorschläge der EIOPA darauf ab, einen besseren Namen zu finden als „PEPP“, z.B. „EuroPension“, außerdem die Produktmerkmale zu vereinfachen sowie die derzeitige Kostenobergrenze von 1% durch ein System zu ersetzen, das die Kosten auf der Grundlage von Leistungen und Renditen bewertet und gewichtet. Hinzu sollen eine vereinfachte Beratung und der Wegfall der Anforderungen an obligatorische Unterkonten treten.

Ein Auto Enrolment schlägt die EIOPA für PEPP und IORPs gleichermaßen vor, ebenso eine Verlinkung nationaler und europäischer Tracking-Systeme.

Eine Art Fact Sheet der EIOPA in dieser Sache gibt es hier, den vollen Report hier.


Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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