GIF_HP_v5_siegel

Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen


RefE zum Altersvorsorgedepot:

pAV is a Battlefield

Das BMF hat vorgelegt, die Stakeholder reagieren mit ihren Stellungnahmen – und die haben es teils durchaus in sich. Für einen Akteur kann es offenbar gar nicht genug Zwangs-Sicherheit geben, er bemüht die Bibel, sieht nicht weniger als einen einzigartigen Skandal und findet den Entwurf regelrecht naiv. Außerdem bemängelt er das nicht standesgemäße Timing aus der Wilhelmstraße. Da ist er aber nicht alleine. Und: Die sagenhafte 80 kommt ins Spiel.

Wie vermeldet, hat das BMF zeitgleich mit der Verabschiedung des Rentenpakets einschl. BRSG 2.0 im Bundestag den RefE eines „Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ vorgelegt. Dieses Altersvorsorgereformgesetz soll Riester in der dritten Säule reformieren. Über die ersten prompten Reaktionen – konkret BVI und DWS – hatte PENSIONSINDUSTRIES bereits am gleichen Tag berichtet.

Das BMF in der Wilhelmstraße in Mitte. Foto: BMF/Hendel.

Nun gibt es weiteren Input mehrerer Stakeholder. Zunächst: Berechtigte Kritik gibt es am Timing des BMF, z.B. von Beate Petry. Die aba-Chefin stellt gar in den Raum, dass „eine dem komplexen Reformvorhaben für die private Altersvorsorge angemessene Verbändebeteiligung gar nicht erwünscht“ sein könnte. Grund: die extrem kurze Frist zu Stellungnahmen für den 111 Seiten starke RefE von nur drei Arbeitstagen.

Doch geht Petrys Grundsatz-Kritik darüber hinaus: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Koalition noch vor Weihnachten den Entwurf für das Altersvorsorgereformgesetz durchpeitscht und Eckpunkte für die Frühstartrente vorstellt, obwohl sie gleichzeitig eine Rentenkommission einsetzen will.“ Denn: Damit würden zentrale Weichen gestellt und Fakten geschaffen, die die Prüfoptionen eines solchen Gremiums, das einen Blick auf alle Säulen werfen soll, gleich wieder beschneiden, so die Pensions-Chefin der BASF weiter. Diese Kritik ist berechtigt. Nun zu dem fachlichen Teil:

aba: Fokus auf den Vergleich zur baV

Die Stellungnahme der aba zum RefE (welche die mit drei Tagen sehr kurze Konsultationsfrist des BMF bemängelt, umfasst elf Seiten – und wie stets steigt man tief ein.

Beate Petry, BASF.

Für die Leserschaft daher hier die von der aba gerafften Kernaussagen noch weiter gerafft:

1.: Säulenübergreifendes Gesamtkonzept fehlt: Die Rentenkommission sollte Vorschläge für das Zusammenspiel gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge entwickeln, gerade mit Blick auf für kleine und mittlere Einkommensbezieher.

2.: Potential, die bAV nachhaltig zu schädigen: Wenn künftig pAV-Produkte gefördert werden, die deutlich flexibler und rentierlicher sein können als es die derzeitigen Rahmenbedingungen der bAV erlauben (Flexibilisierung bzw. Aufhebung der Beitragsgarantie, Vererblichkeit nicht verbrauchten Vorsorgekapitals). Das gilt v.a., wenn entweder in bAV oder pAV investiert wird. Der Anreiz für Arbeitgeber insb. bei KMU, überhaupt bAV anzubieten, sinkt, fürchtet die aba. Konsequenz: „Diese Rahmenbedingungen … sind geeignet, die bAV nachhaltig zu beschädigen und die von der Bundesregierung durch das BRSG 2.0 angestrebte Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung zu konterkarieren.“ 

Konterkarieren? War das BRSG 2.0 jetzt etwa für die hier?

3.: Auszahlungsplan ab 85: Damit wird in Kauf genommen, dass Menschen im fortgeschrittenen Alter (wenn sie also nicht mehr gegensteuern können), einem erhöhten Altersarmutsrisiko ausgesetzt sein können und staatliche Unterstützung notwendig wird.

4.: Finanzielle Risiken werden auf künftige Generationen übertragen: Der Verzicht auf Absicherung der Biometrie heißt, Gewinne zu privatisieren, die damit verbundenen Risiken aber zu sozialisieren. Finanzielle Risiken werden damit anders als in der bAV auf künftige Steuer- und Beitragszahler übertragen, während nicht verbrauchtes Altersvorsorgekapital – anders als bei der bAV – großzügig vererbt werden kann. Das sieht die aba sozialpolitisch kritisch.

5.: Neue Fördersystematik einfacher, aber nicht alle profitieren: Die bisherige Kinderförderung kam vor allem Müttern zugute, da schon 60 Euro ohne eigenes Einkommen die vollen Zulage auslösten – künftig sind dafür 1.200 Euro nötig (s.u. auch Kritik des DGB).

6.: Altersversorgung ist mehr als Vermögensbildung: Wenn Todesfall- und Erwerbsminderung nicht mehr abgesichert werden dürfen und Auszahlpläne gefördert sind, sieht die aba Versorgungslücken eröffnet.

7.: Kollektive Kapitalanlage sollte gestärkt werden: Der kollektive Ansatz der bAV sorgt selbst bei hohen Aktienquoten und Alternatives für Risikoausgleich und reduziert damit für den Einzelnen die Vola. Dies erfolgt bei einer individuellen Kapitalanlage nicht. Und Garantiefreiheit gibt es mit dem SPM zwar auch in der bAV, dann sind allerdings lebenslange Leistungen vorgesehen.

8.: Neue Förderung für alte und neue bAV-Verträge begrüßenswert: Gut v.a., dass diese auch bestehende Riester-bAV erfasst. Aber: Rechtsklarheit notwendig; unnötige Komplexität muss vermieden werden. Und: Bitte klarstellen, dass auch in der bAV Zusagen mit einer 100%- und 80%-Garantie ebenso förderfähig sind wie die rBZ, so die aba.

BVI: Dickfisch Altersvorsorge

Der BVI, der sich bekanntlich bereits vor einer Woche positiv zu dem RefE geäußert hatte, möchte klarstellen: Die Fondswirtschaft ist der größte Verwalter von Altersvorsorgekapital in Deutschland.

Thomas Richter, BVI.
Thomas Richter. BVI.

BVI-Mitglieder verwalteten zur Jahresmitte 2.020 Mrd. Euro für Altersvorsorge (44% der insg. fast 4.700 Mrd. Euro); plus ca. 300 Mrd. Euro in drei Jahren. Grob aufgeschlüsselt v.a.: bAV 590 Mrd., kapitalbildende LV 530 Mrd., bVW 520 Mrd. Euro, ZVK im ÖD 180 Mrd., Riester und VL 190 Mrd. Euro. Aufteilung nach Vehikeln:Quelle: BVI. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

GDV: für immer und ewig

Erfreulich kurz und knapp äußert sich der GDV: Auszahlpläne und lockerere Garantien eröffnen zwar mehr Renditechancen, jedoch schränkt man direkt wieder scharf ein, denn„staatlich geförderte Altersvorsorge darf niemanden im hohen Alter ungeschützt lassen. Altersvorsorge muss bis zum Ende des Lebens tragen.“

Jörg Asmussen, GDV. Foto: GDV.

Analog die Sache mit den Garantien, denn für viele Menschen sei eine verlässliche Mindestabsicherung entscheidend, um Vertrauen in die private Altersvorsorge zu fassen: „Ein rein chancenorientiertes Produkt kann diesem Sicherheitsbedürfnis nur begrenzt gerecht werden“

DGB: Vollkommen vorbei ist auch daneben

Der DGB beginnt seine ebenfalls elfseitige Stellungnahme „Steuermilliarden für gute Alterssicherung statt für ineffiziente, private Finanzprodukte“ mit einem Vorwurf an das SPD-geführte Finanzministerium ähnlich dem der aba:

Die durch das BMF zugestandene Frist ist in Anbetracht des Themas für eine Stellungnahme viel zu kurz. Eine ernsthafte Beteiligung ist seitens des BMF offensichtlich nicht erwünscht. Daher bleiben in der Stellungnahme wesentliche Fragen ungeprüft.“

Auch im weiteren Verlauf bleiben die Gewerkschafter sehr grundsätzlich, Auszüge:

Die Reduzierung auf eine rein quantitativ gesehene Verbreitung von Finanzprodukten und das Rekurrieren auf Verkaufsargumente der Finanzindustrie greift … deutlich zu kurz; schlimmer noch, es geht am eigentlichen Problem und den aktuellen Herausforderungen in der Alterssicherung vollkommen vorbei.“

Insbesondere verweigert sich der RefE jeder zielorientierten sozial- und gesellschaftspolitischen Betrachtung der privaten Altersvorsorge, der Palette an Produkten und der Förderung dieses Weges.“

Zwingend will der DGB geklärt sehen, welche exakte sozialpolitische Aufgabe die private Vorsorge künftig haben soll, nachdem die bestehenden Möglichkeiten offensichtlich gescheitert sind. Insoweit findet man den RefE nicht nur unambitioniert, sondern geradezu „naiv fehlgeleitet“. Schon der Titel sei irreführend, da der RefE sich nicht mehr der Altersvorsorge widme, sondern allein der reinen Allokation von Finanzmitteln.

Vor allem gibt es dem DGB zu wenig Vorgaben. Man bemängelt das Fehlen der lebenslangen Absicherung (wohl eher des Zwangs hierzu, denn wählbar ist das sehr wohl) und weiterer Zusagen, namentlich die Absicherung von Erwerbsminderung und Hinterbliebenen, sowie das ursprüngliche politische Ziel, das in den 2000er Jahren (seinerseits bei der Inauguration von Riester) abgesenkte Niveau der gRV auszugleichen. Und: Auszahlungspläne zuzulassen diskriminiere Frauen, da sie geringere Zahlungen oder längere Zeiten ihres Lebens ohne Zahlung hinnehmen müssten als Männer.

Die heutige DGB-Chefin Yasmin Fahimi, hier auf der Sozialpartnertagung der Chemie-Tarifpartner am 1. Februar 2017 in Berlin. Als seinerzeitige StS im BMAS hat sie gemeinsam mit ihrer Chefin Andrea Nahles das Garantieverbot im SPM durchgesetzt. Foto: Reinhardt & Sommer.

Den Kostendeckel von 1,5% sieht man doppelt so hoch wie die realen Kosten in der bAV. Damit bleibe die private Vorsorge teuer, beratungsintensiv und ineffizient (Anm. d.Red.:bspw. die VBL meldet je nach Produkt Kosten von bis zu 3%).

Die bisher sozial gedachte und gestaltete Förderung werde ins Gegenteil verkehrt: Künftig steigt diese Förderung mit der Höhe der Beiträge (s.o. auch aba) und dem Einkommen. Folge: „Wer hat, dem wird gegeben“, bemüht der DGB die Bibel, und sieht einen „verteilungspolitischen Skandal, der seinesgleichen sucht.“ Gerecht gehe anders, und schlechter gehe nimmer.

Man kann die Kritik des DGB kritisch sehen, v.a. das Betrauern der fehlenden Garantien in alle Himmelsrichtungen (s.u. Fazit). Doch eine Quintessenz ziehen die Gewerkschaften, die durchaus zu überzeugen vermag:

Sinnvoller und effizienter wäre es, die steuerliche Förderung auf Betriebsrenten zu fokussieren und durch allgemeinverbindliche Tarifverträge für eine flächendeckende Verbreitung von Betriebsrenten zu sorgen.“

Alles für erste und zweite Säule

Immerhin erkennen die Gewerkschaftler die zweite Säule als gleichberechtigt an:

Alle Kraft und alle finanziellen Ressourcen müssen jetzt in das gesetzliche und betriebliche Alterssicherungssystem gelenkt werden, um den demographischen Wandel zu begegnen und eine angemessene Versorgung im Alter sicherzustellen.“

Das heißt für die bAV v.a. mehr Tarifbindung und mehr Allgemeinverbindlichkeit.

Die Stellungnahme des DGB findet sich hier.

WTW: Mitdenken bitte!

Eine gute und ausgewogene Analyse auf der technischen Details gerade auch die Folgen für die bAV hat WTW vorgelegt.

Hanne Borst, WTW.

Deren Fazit lautet gerafft:

Die geplante Reform entfaltet ihr volles Potenzial insb. dann, wenn die bAV aktiv mitgedacht und in das neue System eingebunden wird. Die bAV erreicht gerade jene Menschen, die privat häufig keine eigenen Vorsorgemaßnahmen treffen. Eine uneingeschränkte Öffnung der neuen Förderung für die bAV würde es erlauben, auch schwer erreichbare Zielgruppen wie Geringverdienende, Beschäftigte in KMU sowie Personen mit geringer Finanzkompetenz besser in die zusätzliche Vorsorge einzubeziehen. Damit würde die Reform nicht nur an praktischer Bedeutung gewinnen, sondern zugleich einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen und sozialen Absicherung breiter Bevölkerungsschichten leisten können.“

Fazit von PENSIONSINDUSTRIES: die Wechselwirkung mit der bAV …

Dass Deutschland erstens den fast ein Vierteljahrhundert andauernden Riester-Irrweg verlassen will und zweitens nun – endlich – wenigstens einen kleinen Schritt Richtung Investmentbewusstsein und -vorsorge unternimmt, ist durch die Bank zu begrüßen; und die meisten Akteure tun dies auch. Der GDV unternimmt dies nachvollziehbar etwas zurückhaltend, nimmt aber keine Blockadehaltung ein.

Fraglich bleibt in der Tat die Wechselwirkung mit der bAV. Hier gibt es gute Ansätze, aber auch Defizite. Mehr Gleichklang wäre wünschenswert – vorsorgepolitisch, aber auch unter dem Gesichtspunkt, das deutsche Altersvorsorgesystem nicht immer weiter zu zerfasern. In der optimalen Welt marschierten bAV und pAV im völligen Gleichschritt: gleiche Strukturen, gleiche Förderung, gleiche Besteuerung und Verbeitragung und jederzeitige vollständige Portabilität – nur alles halt einmal mit und einmal ohne Arbeitgeber (und letztere mit unternehmenseigenen oder mit überbetrieblichen EbAV).

Die Unübersichtlichkeit des Systems ist außerdem ein nicht zu unterschätzender Hemmschuh in der Verbreitung. „Keep it short and simple“ sollte die Maxime lauten. Dies ist ohnehin unerreichbar. Deshalb wäre es klug vom Gesetzgeber, bei neuen Schritten zumindest 2. und 3. Säule möglichst baugleich zu gestalten.

die alleine vier Supporter hat

Außerdem: So erhaltens- und wünschenswert das Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge ist, bleibt Fakt, dass anders als in der 1. und 3. Säule nur in der bAV vier Akteure an einem Strang der Vorsorge ziehen – nämlich Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Staat und Kapitalmarkt. Das gibt es sonst nirgendwo.

Übrigens: Interessant sein wird zu beobachten, ob die schon sagenhafte Zahl „80“ (im Sinne der prozentualen Beitragsgarantie), Drittwirkung von der 3. in die 2. Säule entfaltet – zumindest dergestalt, dass eines Tages der Dritte Senat dies zu seiner Entscheidung heranziehen wird. Besser wäre es ohnehin, der Gesetzgeber sorgte hier für Klarheit (was er im BRSG 2.0 versäumt hat).

Dem DGB fehlt nur die Maskenpflicht

Etwas genauer muss in diesem Fazit auf den DGB eingegangen werden: So diskutabel und richtig man die DGB-Aussagen zur bAV finden kann, so muss man angesichts der Haltung der Gewerkschaftler zur gRV regelrecht am Realitätsinn zweifeln. So heißt es dort:

Das Sicherungsniveau der gRV … muss dauerhaft stabilisiert und auf mindestens 50% angehoben werden.“

50%? Quasi für immer? Gut gebrüllt. Hierzu dürfte Deutschland in seiner jetzigen Lage und Perspektive wohl schon heute komplett außerstande sein, in wenigen Jahren erst recht. Äußerst fraglich sind die Denkwege, die zuweilen eingeschlagen werden, auch wenn es heißt:

Die gRV hat eine höhere Rendite als übliche private Versicherungen“.

Ohne ein Faible für „private Versicherungen“ zu haben, aber wie kommt man denn zu einer solchen Aussage? Etwa, indem man man Einzahlungen (AG- und AN-Anteil) und Rentenbezüge des Einzelnen als Mitglied eines Umlagesystems vergleicht, das außerdem noch zu einem ständig steigenden Teil aus Steuermitteln gefundet wird? Aus einer solchen Konstellation will man ernsthaft etwas ableiten, das man in irgendeiner Form „Rendite“ nennen kann? Das ist von jeder Logik so weit entfernt wie ein Hedgefonds vom Sozialismus, es ist geradezu absurd. Fehlt eigentlich nur noch ein Satz wie „Ihre Gewinne aus der gRV sind kostenlos für Sie, die zahlt Ihnen der Staat“. Zur Klarstellung für alle, die nichts begreifen: Wenn man überhaupt irgendetwas wie eine Rendite aus einem Umlagesystem errechnen will, dann muss man ALLE Einzahlungen betreffend den Einzelnen berücksichtigen, egal ob sie vom AN, vom AG oder vom Staat kommen.

Und dann zu der leidigen Garantiefrage: Der DGB würde Deutschland und seine Menschen wohl auch in der noch so kleinen Zusatzversorgung der 2. und 3. Säule am liebsten vollständig von einer Komplett-Versicherung zwangs-ummantelt sehen. Vielleicht darf es noch eine Maskenpflicht oben drauf sein? Sicher ist schließlich sicher, und diese Welt ist ja sehr gefährlich!

Jedenfalls gehört man beim DGB wohl zu denen, die nicht begreifen können, dass ein Land in der technologisch und industriell enorm schnellen und durchglobalisierten Welt des 21. Jahrhunderts seine Altersvorsorge nicht nachhaltig gestalten kann, in dem man sich gegen alles- und jeden mit Garantien aller Art versichert. Sondern indem man die Menschen unterstützt, an eben dieser schnellen Welt ihren gerechten Anteil zu bekommen! Anteil heißt aber Real Assets zu akkumulieren – und nicht Versicherungspolicen abzuheften. Das gilt verstärkt in einer Welt, die nach wie vor grundsätzlich zur steten, teils eskalativen Ausdehnung von Geldmengen neigt.

Man kann Pros und Cons finden zu dem Vorwurf des DGB dem BMF gegenüber, dass der RefE am eigentlichen Problem und den aktuellen Herausforderungen in der Alterssicherung vollkommen vorbei gehe. Doch an der Sache vorbei zu argumentieren, das gilt für die DGB-Stellungnahme nicht minder, im Gegenteil. Die richtigen Worte, die man zur bAV findet, sind da nur ein schwacher Trost.

Zum Schluss noch für alle die alte Mahnung der Redaktion, die für sämtlichen Neuentwicklungen der Rente gilt: Keine bescheuerten Politiker-Namen hierfür in die Welt setzen! Und das zur heutigen Headline anregende Kulturstück findet sich hier.  Betreffend die 1983 dort mitwirkenden Tänzerinnen – heute wohl sämtlich im Rentenalter – ist unklar, ob sie die fünf Jahre zuvor in den USA eingeführten 401(k)-Pläne bespart haben. Es sei ihnen zu wünschen – und Deutschland, dass es mit einem halben Jahrhundert Verspätung die richtigen Weichen in der Vorsorge stellt.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

Alle Bilder von Kassandra ab Februar 2025 sind KI-generiert.

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.