Die Europäische Kommission hat den europäischen Dachverband PensionsEurope beauftragt, nach bestimmten, von ihr gestellten Vorgaben die Auswirkungen möglicher Regulierungen in Säule II (Risikomanagement) und III (Berichtspflichten) im Rahmen einer Novelle der Pensionsfondsrichtlinie auf Einrichtungen der bAV zu prüfen. Nun liegen die Ergebnisse vor. Und Unmut offenbar auch.
Im Fokus standen administrative und kostenseitige Auswirkungen. Insgesamt flossen die Ergebnisse aus zehn Ländern in die Untersuchung ein: Neben Deutschland noch Belgien, Italien, Norwegen (als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR), die Niederlande, Großbritannien, Spanien und mit Einschränkungen auch Schweden, Finnland und Österreich.
Für Deutschland lieferte die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) den Input, basierend auf den Angaben von acht teilnehmenden EbAV. Als „signifikanteste Bedenken“ führte die aba erstens die zu kurzfristige Ansetzung der Studie Anfang 2013 – also unmittelbar nach der QIS bAV – an. Der Ansatz der Studie könne mit einer Budgetanfrage für den Bau einer Straße, deren Planung für den Verlauf noch völlig unklar sei, verglichen werden, so die aba. Nach dieser noch freundlichen Allegorie aus dem Tiefbau wurde der Verband dann in einer Art deutlich, die für das höflich-glatte europäische Parkett denkbar ungewöhnlich ist: „Wir verstehen nicht, warum die Kommission nicht einen konstruktiven Dialog mit der Pensionsindustrie in Europa sucht – einschließlich der nationalen Aufsichten – statt einmal mehr einen nur wenig angepassten Solvency-II-Ansatz von der Industrie testen zu lassen.“ Im „realen Leben“, so die aba weiter, gebe es schließlich ausreichend Beispiele für erfolgreichere Ansätze (beispielsweise die Turner-Kommission in Großbritannien). Der Unmut, nach Säule I nun in gleicher Weise Säule II und III eines neuen Regimes in offenbar unausgegorener Form testweise durchlaufen lassen zu müssen, kann und will man offenbar nicht mehr verhehlen.
Zweiter signifikanter Kritikpunkt der aba sind die zuweilen mehrdeutige Fragen, die nicht nur Raum für Interpretationen ließen, sondern auch aufwändig zu beantworten waren und teilweise quantitative Elemente aufwiesen.
„Schlagen vor, ernsthaft zu überdenken“
Summa summarum kommt die aba für die Säule II zu dem Ergebnis, dass bei aller Unklarheit, was nun Grundlage zur Größenbestimmung im Rahmen einer Proportionalität werden soll, der Kostenanstieg im Rahmen der Vorgaben der Studie für große deutsche EbAV bei 40 Prozent, für mittlere bei 125 und für kleine bei 185 Prozent liegen könnte.
Bezüglich der Säule III fallen die Ergebnisse noch bemerkenswerter aus. Die Kosten für die Berichtspflicht gegenüber der Aufsicht könnten für große deutsche EbAV um 90 Prozent, für mittlere um 700 und für kleine um 1200 Prozent zulegen. Tritt noch die Pflicht zu einem Key Information Document für die Berechtigten hinzu, steigen die Beträge signifikant weiter an.
Fazit der aba in ihren abschließenden Bemerkungen: „Wir schlagen vor, dass die Kommission den gewählten Ansatz ernsthaft überdenkt“.
Der gesamte Bericht der PensionsEurope einschließlich des Beitags der aba findet sich hier.